Wir haben Zeit

  • aktive Gesprächsführung und hören Ihnen zu

Wir helfen im Alltag

  • kaufen ein
  • bei Behördenangelegenheiten und Schriftwechsel
  • nach Krankenhaus-Aufenthalten
  • im Umgang mit moderner Technik

Wir begleiten Sie

  • zum Arzt oder zur Therapie
  • beim Spaziergang oder in Ihr Lieblingslokal
  • wenn Sie einmal wieder ins Konzert möchten
  • auf Ausflügen

Wir informieren Sie

  • zu Vorsorge, Vollmachten und Testament
  • zu Wohnraumanpassung und Pflegethemen

Wir achten auf

  • Ihre gute Ernährung, Bewegung und Gesundheit

Wir organisieren für Sie

  • Festlichkeiten und soziale Kontakte
  • Tagesausflüge

Wir lassen Sie nicht alleine

  • Betreuung und Begleitung im Seniorenheim und Hospiz
  • Demenzbetreuung und Gedächtnistraining

Ich behandel Sie

  • Physiotherapie als Hausbesuch
  • Therapieberatung- und Planung

Wir aktivieren zur Fitness

  • Personaltraining
  • Anti-Sturz-Training (Koordination, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Beweglichkeit im Alter)
  • Seniorenfitness



AKTIV + FIT ins Alter ist unsere Devise.
Vor allem Stürze vermeiden ist unser großes Anliegen! 
Stabilität und Sicherheit stehen an 1. Stelle. 
Aber auch die Mobilität gehört zu unserem Training dazu. 
Denn im Alter beweglich und mobil bleiben, 
ist uns sehr wichtig!!!
 
Unser Grundprinzip:
 

Bewegen - Bewegen - Bewegen

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Ansprüche auf 
Leistungen der Pflegeversicherung.
Lassen Sie diese nicht verfallen!

HOLTZ senior aktiv hat als Betreuungsdienst eine Pflegekassenzulassung. 
Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen abgerechnet werden können. 
 

Die Senioren-Assistenz ist auch eine Dienstleistung, die häufig in Anspruch genommen wird, bevor ein Pflegegrad beantragt wird. 
Diese werden dann als Privatleistung abgerechnet. 

 
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung

 Oft gestellte Fragen: 

Kann die Senioren-Assistenz im Rahmen der Pflegegrade über die Pflegeversicherung abgerechnet werden?

Ja - die  Höhe der Leistung ist abhängig von der Höhe des Pflegegrads

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Entlastungsleistungen (131,00 Euro monatlich).  Mit Pflegegrad 1 können lediglich sog. Basisleistungen geltend gemacht werden, z. B. die sog. Entlastungsangebote. 


Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige zusätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege wird ab dem 1. Juli 2025 mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Es entfällt die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege, und die Leistungen können flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden.

Sind die Kosten einer Senioren-Assistenz von der Steuer absetzbar - haushaltsnahe Dienstleistungen?

Sie können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgt sein. Sie können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld.